Wiltraud Rupp-von Brünneck

deutsche Juristin; Richterin am Bundesverfassungsgericht (1. Senat, 1963-1977); schrieb deutsche Rechtsgeschichte (u. a. Sondervotum 1975 gegen das BVG-Urteil gegen die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch, § 281); ab 1953 Abteilungsleiterin in der hessischen Staatskanzlei; ab 1942 Referentin im Reichsjustizministerium (Grundbuchrecht)

* 7. August 1912 Berlin-Lankwitz

† 18. August 1977 Karlsruhe

Herkunft

Emmi Agathe Karola Margarete Wiltraud Rupp-von Brünneck, ev., wurde 1912 in Berlin - Lankwitz als Tochter von Dr. Werner v. Brünneck., Kgl. preußischer Geheimer Justizrat und Vortragender Rat im Justizministerium, und Margarete von Schmidt geboren. Sie entstammte einer Familie des Uradels mit Sitzen in Schlesien, der Mark Brandenburg und Westpreußen sowie einer deutschnational geprägten Juristendynastie. Sie hatte zwei Geschwister, Götz und Helga. Ihr Vater fiel bereits zu Beginn des Ersten Weltkriegs im Sept. 1914 in Frankreich.

Ausbildung

R. besuchte in Steglitz die Auguste-Viktoria-Anstalt und nach dem Abitur 1931 zunächst eine landwirtschaftliche Frauenschule. Ab 1932 studierte sie Jura in Berlin, Königsberg, Göttingen und Heidelberg. 1936 legte sie die Erste Staatsprüfung ab.

Wirken

Einordnung - Juristin mit Widersprüchen

Einordnung - Juristin mit WidersprüchenR.v.B gilt als eine der profiliertesten Juristinnen der Bonner Republik, die sich als Richterin des Bundesverfassungsgerichtes für Gleichberechtigung, gegen soziale Benachteiligung und für persönliche Freiheitsrechte einsetzte. In Sondervoten, deren Veröffentlichung sie etablierte, ...